Entsorgung – Recycling – Containerdienst

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Wegfall der Befreiung von der EEG-Umlage ist für das Kunststoffrecycling existenzbedrohend

„Sollte die Befreiung von der EEG-Umlage für die Recyclingbranche entfallen, steht das Kunststoffrecycling in Deutschland vor dem Aus“. Das machte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., deutlich.

 

Nach Angaben des bvse sind alle Kunststoffrecyclinganlagen betroffen, die durch thermische Umformung von Mahlgut Recyclate herstellen. „Wenn die Pläne umgesetzt werden, befürchten wir einen Kahlschlag, der die Spitzenstellung Deutschlands in diesem Bereich von heute auf morgen in Frage stellt“, warnte Herbert Snell.

 

Schon heute sehen sich die Kunststoffrecycler einem knallharten internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Im Vergleich zu den Nachbarländern sind die hohen Stromkosten in Deutschland deshalb ein erheblicher Standortnachteil, der ausgeglichen werden muss.

 

Der bvse weist darauf hin, dass durch das Recycling von Abfällen, hochwertige Materialien und Rohstoffe für deren Einsatz bei Produktion und Verarbeitung gewonnen werden können. So können dringend benötigte Rohstoffe der verarbeitenden Industrie geliefert werden, gleichzeitig wird im Vergleich zur Primärkunststoffherstellung CO2 eingespart. „Es wäre also absolut kontraproduktiv, wenn ausgerechnet bei Recyclingbetrieben die EEG-Umlagebefreiung wegfallen würde, die einen wertvollen Beitrag zur Ressourcenschonung und Klimaschutz leistet. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, dass auch die Ersatzbrennstoff- und Sekundärbrennstoffhersteller genauso wie Kunststoffrecycler, die Mahlgüter (z.B. PET-Flakes) herstellen, von der EEG-Umlage befreit werden“, betonte der bvse-Vizepräsident.

 

Quelle: www.bvse.de

Herbstgutachten der Institute: Deutschland steht vor wirtschaftlichem Aufschwung

Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben am 17.102013 in Berlin ihre erste Gemeinschaftsdiagnose in neuer Zusammensetzung vorgestellt. Nach ihrer Einschätzung steht Deutschland gegenwärtig am Beginn eines konjunkturellen Aufschwungs.

 

Die günstigen binnenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen kämen in einem freundlicheren wirtschaftlichen Umfeld wieder mehr zum Tragen. Der Rückgang der Unsicherheit im Euroraum, günstige Finanzierungsbedingungen sowie eine sich leicht belebende Weltwirtschaft würden die Investitionen beflügeln. Die weitere Zunahme der Beschäftigung und die steigenden Einkommen förderten den privaten Konsum. Angesichts der schwachen Entwicklung im Winterhalbjahr 2012/2013 erwarten die Institute für das Jahr 2013 einen Zuwachs des Bruttoinlandprodukts von preisbereinigt 0,4 %. Für das kommende Jahr 2014 rechnen die Konjunkturexperten dann mit einem deutlichen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 1,8 %. Im Aufschwung verbessere sich auch die Lage der öffentlichen Haushalte. Die Institute raten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den zu erwartenden Überschüssen.

 

Die Forschungsinstitute bestätigen weitgehend die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums zur konjunkturellen Entwicklung. Die deutsche Wirtschaft ist nach dem zurückliegenden schwachen Winterhalbjahr auf einen stabilen Wachstumspfad eingeschwenkt, heißt es in einer Pressemitteilung.

 

Die Institute zeigen auf, dass die Wachstumsdynamik ganz entscheidend von den heimischen Schubkräften – der steigenden Beschäftigung, dem kräftigen privaten Konsum, den wieder anziehenden Investitionen – getragen wird. Trotz der Fortschritte in der Eurozone fehlt jedoch nicht der Hinweis darauf, dass aus der fragilen Lage im Euroraum noch immer Risiken für die deutsche Konjunktur erwachsen können.

 

Download: Gemeinschaftsdiagnose der Institute ist hier (PDF: 2,2 MB)

Quelle: www.bvse.de

Recycling von Schiffen: EU-Parlament gegen rücksichtslose Abwrackung

 

 

In der EU zugelassene Schiffe dürfen nicht länger an den Stränden der dritten Welt abgewrackt werden. Das Recycling müsse in Anlagen stattfinden, die durch die EU genehmigt wurden. So steht es in der Vereinbarung zwischen den Abgeordneten und EU-Ministern, die das Parlament am Dienstag angenommen hat. Das Abwracken von Schiffen nach einer Strandung („Beaching“) gefährde nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, so die Abgeordneten.

„Ich möchte betonen, dass dies kein Angriff gegen Indien, Bangladesch oder Pakistan ist, die die Strandung als Abwrackmethode praktizieren. Dies ist ein Angriff gegen die Methode selbst, die gefährlich und höchst umweltschädlich ist“, sagte der Berichterstatter Carl Schlyter (Grüne/EFA, SE). „Diese Verordnung ist ein Anreiz für diese Länder, die notwendigen Investitionen für geeignete Schiffsrecyclinganlagen vorzunehmen – in dem Bemühen um sichere und umweltgerechte Arbeitsplätze“, fügte er hinzu.

 

Die Vereinbarung mit dem Rat wurde mit 591 Stimmen angenommen, bei 47 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen.

 

Eine EU-Liste für Schiffsrecyclinganlagen

 

In Zukunft müssen alte, in der EU zugelassene Schiffe in Recyclinganlagen zerlegt werden, die von der EU genehmigt wurden. Sie müssen speziellen Anforderungen entsprechen, zertifiziert sein und regelmäßig geprüft werden.

 

Das Parlament verschärfte die vorgeschlagenen Vorschriften während der Verhandlungen, indem es Abwrackunternehmen verpflichtete, „ihre Tätigkeit in baulichen Anlagen auszuführen“. Diese müssen „auf sichere und umweltschonende Weise entworfen und gebaut sowie betrieben werden“. Sie müssen die an Bord befindlichen Gefahrstoffe während des gesamten Recyclingprozesses sichern und sie ausschließlich auf undurchlässigen Böden mit einwandfrei funktionierenden Ableitungssystemen handhaben. Abfälle müssen zudem dokumentiert und in Abfallverwertungs- oder Recyclinganlagen entsorgt werden.

 

Schiffe aus EU- und Nicht-EU-Ländern sind durch die Verfügung insofern betroffen, als dass sie ein Bestandsverzeichnis von gefährlichen Stoffen mitführen müssen, sobald sie einen Hafen der EU anlaufen. Maßnahmen zur Durchsetzung, einschließlich von Sanktionen, sollen durch die Mitgliedstaaten festgelegt werden.

Die Kommission soll die Machbarkeit der Einführung eines Finanzierungsmechanismus prüfen, mit dem ein sicheres und solides Recycling von Schiffen ermöglicht werden soll. Gegebenenfalls soll sie des Weiteren innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Legislativvorschlag präsentieren.

 

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird frühestens zwei Jahre und spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten auf Schiffe anwendbar, wobei das endgültige Datum davon abhängt, wann das kombinierte jährliche Schiffsrecyclinghöchstvolumen der in der europäischen Liste aufgeführten Abwrackwerften nicht weniger als 2,5 Mio. t Leergewicht (LDT) beträgt.

 

Die Bestimmungen für Schiffsrecyclinganlagen hingegen gelten ein Jahr nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, das heißt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung.

Quelle: www.bvse.de

Berlin: Pilotprojekt zum Einsatz von ressourcenschonendem Beton gestartet

Beim Neubau des Forschungs- und Laborgebäudes für Lebenswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin wird erstmalig Beton, der unter Einsatz von rezyklierter Gesteinskörnung (RC) ressourcenschonend hergestellt wurde, eingesetzt.

 

Dieses Pilotprojekt wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit fachlicher Begleitung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (Fakultät Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik) initiiert. Dabei werden Kiesanteile im Beton bis zu einer bestimmten Druckfestigkeitsklasse durch aufbereiteten Altbeton ersetzt. Nach den geltenden Regelwerken ist dies bereits seit 2004 zulässig, wird in der Baupraxis bisher infolge fehlender Nachfrage aber kaum angewendet.

 

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller: „Mit diesem Pilotprojekt möchten wir einem nach den geltenden Normen und Regelwerken zugelassenen und von der Qualität gleichwertigen Bauprodukt die erforderliche Aufmerksamkeit verschaffen und vorhandene Vorbehalte abbauen. Recyclingbaustoff aus Beton soll zukünftig nicht nur im Straßen- und Tiefbau, sondern auch im Hochbau eingesetzt werden. Dabei müssen neue Wege beschritten werden und eine entsprechende Innovations- und Kooperationsfähigkeit der beteiligten Berliner Wirtschaftszweige, wie Betonhersteller, Abbruch- und Recyclingunternehmen vorhanden sein. Im Ergebnis wird der Einsatz von Recyclingbaustoffen zum Schutz mineralischer Rohstoffvorkommen (Kiesabbau) und damit zur Schonung von Naturlandschaft beitragen. Zudem werden Transportemissionen vermieden, da die Region Berlin-Brandenburg über keine Kiesabbaustätten verfügt.“

 

Im 1. Arbeitsschritt des Neubaus des Forschungs- und Laborgebäudes werden nun zunächst die Schlitzwände für die Trogbaugrube aus Ortbeton mit rund einem Drittel rezyklierter Gesteinskörnung hergestellt. Das Transportbetonwerk Trabet hat sich dieser neuen Herausforderung gestellt, die entsprechende Betonrezeptur für den Einsatz von RC-Beton hergestellt und die vorgeschriebene Erstprüfung veranlasst. Der RC-Beton wiederum wurde vom Recyclingunternehmen Eurovia entsprechend aufbereitet und in Zusammenarbeit mit dem Analyselabor BOLAB einer CE-Zertifizierung unterzogen. Ab Februar 2014 sollen dann die Arbeiten mit dem Bau der Gebäude beginnen. Insgesamt soll bei dieser Baumaßnahme rund 5.000 m3 ressourcenschonender Beton zum Einsatz kommen.

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Quelle: www.bvse.de

Repräsentative Befragung zu Kunststoff: Deutsche finden Kunststoff gut

Deutsche finden Kunststoff gutKunststoff ist heute fast allgegenwärtig, er ist Problemlöser, er verwirklicht Ideen, er sorgt für mehr Nachhaltigkeit – und Kunststoff ist beliebt. In einer aktuellen Repräsentativumfrage beurteilen sieben von zehn der Befragten (genau 71 Prozent) Kunststoff als Werkstoff positiv. Besonders bei Medizinprodukten und in der Telekommunikation sind sich die Deutschen mit jeweils rund 80 Prozent einig: Auf Kunststoff kann man nicht verzichten. Auch die Industrie erzielt mit 68 Prozent nach wie vor hohe Zustimmungswerte.

 

Die Kunststoffindustrie sieht diese hohe Akzeptanz als wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. In den rund 7.000 überwiegend mittelständisch strukturierten Unternehmen der Kunststoffindustrie in Deutschland finden mehr als 380.000 Menschen einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft. Mit einem Anteil von rund sechs Prozent an der Industrieproduktion zählt die Kunststoffindustrie zu den bedeuten­den Industriesektoren Deutschlands.

Quelle und weitere Informationen: www.bvse.de und PlasticsEurope

UN-Umweltstudie: Recycling ist wahre Goldmine

Die Hälfte der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu Entsorgungssystemen. Das bringt Schäden für Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft mit sich, wie eine Studie der Vereinten Nationen (UN) zeigt. Dabei sind Recycling und ordentliche Abfallbehandlung nicht nur sprichwörtlich eine Goldmine: Aus einer Tonne recyceltem Elektronikschrott könnte so viel Gold gewonnen werden wie aus fünf bis15 Tonnen Golderz.

 

Müllhalden, in vielen Ländern die vorherrschende Form der Abfallentsorgung, führen zu akuten Gesundheitsproblem für die meist ärmeren Bevölkerungsschichten, die in der Nähe wohnen. Zusätzlich verursacht ein mangelhaftes Abfallmanagement schwere Umweltschäden. Sickerwasser kontaminiert Böden und Wasser, das offene Verbrennen sorgt für Luftverschmutzung und da Abfälle nicht recycelt werden, gehen Rohstoffe verloren. Deshalb will die UN solche Länder strategisch unterstützen, in denen das Abfallmanagement unorganisiert und schlecht ausgestattet ist.

 

Die Studie – Guidelines for National Waste Management Strategies: Moving from Challenges to Opportunities – die in Zusammenarbeit mit dem UN Institute for Training and Research (UNITAR) erstellt wurde unterstreicht, dass es nicht nur eine Herausforderung, sondern eine bisher “weitgehend unerschlossene Möglichkeit“ ist, aus Abfällen profitable Ressourcen zu gewinnen”

 

Neben dem Potenzial an Gold, das aus Elektronikschrott gewonnen werden kann, würde auch die Ausbeute an Kupfer, Aluminium und Seltenen Erden die üblichen Mengen aus Erzen übersteigen. Leiterplatinen seien höchstwahrscheinlich die reichsten Vorkommen, die man je finden werde.

 

Als weitere Vorteile des Recyclings und der Abfallbehandlung nennt die Studie beispielsweise:

 

Das Recycling einer Tonne Aluminium spart 1,3 Tonnen Bauxit-Abraum, 15 Kubikmeter Kühlwasser, 0,86 Kubikmeter Prozesswasser und fast 40 Barrel Öl und verhindert den Ausstoß von zwei Tonnen CO2 und elf Kilo Schwefeldioxid.

 

Im Jahr 2000 hatte das Recycling in der Europäischen Union über 229.200 Arbeitsplätze geschaffen. Bis 2008 waren es fast 512.340 – ein jährliches Wachstum von über 10,5 Prozent. Im Jahr 2000 kamen auf eine Million Einwohner 400 Beschäftige im Recyclingsektor, sieben Jahre später waren es über 600; eine Steigerung von rund 45 Prozent.

· Der globale Entsorgungsmarkt von der Sammlung bis zum Recycling wird auf 410 Milliarden US-Dollar pro Jahr geschätzt, die informellen Segmente in den Entwicklungsländern nicht mit eingerechnet. Insgesamt werden weltweit schätzungsweise 1,3 Milliarden Tonnen Abfälle gesammelt, bis 2025 sollen es 2,2 Milliarden sein.

 

Die Studie ist auf der Seite des United Nations Environment Programme abrufbar.

Quelle: www.bvse.de

Neues Umweltabkommen soll Ausstoß von Quecksilber weltweit eindämmen

Die Bundesrepublik Deutschland hat die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Die sogenannte „Minamata-Konvention“ zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem Abschluss der Zeichnungszeremonie am 10. Oktober 2013 von über 110 Staaten, darunter Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet.

 

Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.

 

Benannt wurde das Abkommen nach der japanischen Stadt Minamata, wo Mitte der 50er Jahre Tausende Menschen durch quecksilberhaltige Abwässer eines Chemiewerks vergiftet wurden. Dieser Fall war eine der ersten gesundheitlichen Katastrophen, die durch die falsche Handhabung von chemischen Abfällen ausgelöst wurde.

 

Nach der Zeichnung wird die Konvention in Kraft treten, wenn mindestens 50 Zeichnerstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. In Deutschland muss der Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates dem Abkommen noch zustimmen.

 

Quelle: www.bvse.de und weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Weltstahlproduktion im August 2013

Die Weltrohstahlproduktion in den 64 an die Weltstahlvereinigung meldenden Länder hat im August 2013 bei 130 Mio. Tonnen gelegen und damit um 5,2 Prozent höher als im August 2012.

 

China erzeugte im vorigen Monat mit 66,3 Mio. Tonnen 12,8 Prozent mehr als im August 2012. Im Übrigen Asien produzierte Japan 9,1 Mio. Tonnen und damit 0,6 Prozent weniger als im August 2012. Auch die koreanische Rohstahlproduktion büßte mit einer Gesamtmenge von 4,8 Mio. Tonnen 13,1 Prozent ein.

 

In der EU erzeugten die deutschen Stahlwerke 3,2 Mio. Tonnen Rohstahl, ein Rückgang um 6,3 Prozent bezogen auf August 2012. Frankreichs Rohstahlproduktion lag bei 1,2 Mio. Tonnen und damit um 21,7 Prozent höher als im August 2012. Italien erzeugte mit 1,1 Mio. Tonnen 7,5 Prozent weniger, Spanien mit 1,0 Mio. Tonnen 10,3 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

 

Die türkische Rohstahlproduktion sank von August 2013 im Vergleich zu August 2012 um 15,4 Prozent von 3,05 auf 2,6 Mio. Tonnen.

 

Der US-Ausstoß lag mit einem Verlust von 2,9 Prozent bei 7,4 Mio. Tonnen.

 

Die Auslastung der 64 meldenden Länder lag im August bei 75,4 Prozent und damit um 1 Prozent höher als im August 2012. Die Auslastung war um 1,4 Prozent geringer als noch im Juli 2013.

 

Quelle: Worldsteel

Wie recycling- und reparaturfreundlich sind Tablets?

IMG_1270Dieser Frage ist das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM im Zuge eines internen Projektes nachgegangen. Hierfür haben die Forscher insgesamt 21 Tablets demontiert und auf ihre Recycling- und Reparaturfreundlichkeit getestet, darunter auch das Apple iPad mini, das Samsung Galaxy Tab 2 und das Asus Google Nexus 7. Die Untersuchungen wurden in Laboren des Fraunhofer IZM durchgeführt, die für Gerätedemontage und thermische Untersuchungen zur Verfügung stehen.

 

Dabei hat sich gezeigt, dass sowohl bei der Recycle- als auch bei der Reparierbarkeit große Unterschiede bestehen. Die Ergebnisse sind in einer umfassenden Studie veröffentlicht worden.

 

Aus dem Projekt ging folgender Zusammenhang hervor: Je hochwertiger und robuster ein Gerät ist, umso komplizierter lässt es sich demontieren. Eine aufwändige Demontage des Gerätes erschwert wiederum sowohl die Reparatur, als auch den Recycelvorgang.

 

In einigen Fällen ergibt sich aus dem Anspruch möglichst recycling- und reparaturfreundlich zu sein, ein Zielkonflikt. Zum Beispiel wäre eine Verschraubung von Einzelteilen eines Tablets für einen späteren Austausch einzelner Teile ideal. Für den Recycelvorgang hingegen ist die Verwendung von Plastikclips, die sich leicht aufbrechen lassen, vorteilhafter. Verklebte Bauteile sind dagegen sowohl für eine Reparatur als auch eine gute Materialtrennung problematisch, ermöglichen aber eine besonders flache Bauform.

 

Tablets enthalten eine Reihe von wertvollen, nicht-erneuerbaren Materialien, wie Edelmetalle, Aluminium und sortenreine Kunststoffe, deren Wiedergewinnung von großem Interesse ist. Aufgrund von Materialverbunden ist jedoch eine saubere Materialtrennung zum Recycling häufig erschwert. Dadurch gehen Wertstoffe potenziell verloren.

 

Für das Recycling ist es wichtig, den Akku rasch entnehmen zu können. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall. Unter den geprüften Tablets befand sich lediglich ein Gerät für den Businessbereich, das (ähnlich wie für Laptops üblich) die Entnahme und somit auch den Wechsel des Akkus ermöglicht. Der Austausch kann auch für den privaten Nutzer relevant sein, wenn sich der Akku seinem Lebensende nähert. Wie viele Ladezyklen die Akkus von Tablets überhaupt mitmachen, ob es dabei Unterschiede bei den einzelnen Geräten gibt und ob die Akku-Lebensdauer überhaupt einen Austausch erfordert, wird derzeit in einem weiteren Projekt für das Umweltbundesamt in den Batterietestlaboren des Fraunhofer IZM untersucht.

 

1-tablets-grafikDie Reparatur durch den Konsumenten ist bei der Mehrzahl der Geräte kaum möglich, ohne Teile des Geräts zu beschädigen. Meistens ist es nicht offensichtlich, wie ein Gerät am geeignetsten geöffnet werden kann. Dies erhöht die Gefahr unbeabsichtigter Schäden bei der Reparatur. In vereinzelten Fällen haben Hersteller aber ausführliche Serviceanleitungen ins Internet gestellt, die eine Reparatur deutlich vereinfachen.

 

Es ergeben sich auch enorme Unterschiede zwischen den Tablets bezüglich der Austauschbarkeit von defekten Einzelteilen. Zum Beispiel ist bei manchen Geräten das Touchpanel untrennbar mit dem LCD-Display verklebt. Im Falle eines Bruchs des Frontglases müsste demnach die ganze Displayeinheit ausgetauscht werden; bei anderen Geräten ist der Austausch nur des Touchpanels möglich.

 

Das Green Electronics Council, das die Mehrzahl der Tablets gestellt hat, betreibt EPEAT, ein Kennzeichnungssystem für die umweltfreundliche Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie. Es ist geplant, im Rahmen dieses EPEAT-Systems künftig auch eine Bewertung und Kennzeichnung von Tablets zu etablieren. Die vorliegende Studie des Fraunhofer IZM wird hierfür als Diskussionsgrundlage dienen, um geeignete Kriterien für Reparatur- und Recyclingfreundlichkeit zu erarbeiten.

 

Die Abteilung Environmental & Reliability Engineering des Fraunhofer IZM befasst sich seit vielen Jahren mit den Themen Zuverlässigkeit, Ökodesign und Umweltbewertung elektronischer Geräte, hat die Europäische Kommission umfassend zu technischen Fragestellungen beraten und arbeitet regelmäßig mit Herstellern auf dem Gebiet umweltfreundlicher Elektronik zusammen.

Quelle: http://www.bvse.de

Verbände setzen sich für Recyclingmarkt ohne kommunale Eingriffe ein

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Mario Ohoven (li.)und Eric Rehbock bei der Unterzeichnung des 10-Punkte-Plans in Berlin.

10-Punkte-Plan für den Mittelstand
In einem 10-Punkte-Plan haben vergangene Woche 20 mittelständische Verbände ihre gemeinsamen Forderungen an die Politik zur Bundestagswahl vorgestellt. Im Zentrum steht eine spürbare Entlastung der Betriebe und Bürger bei Energiekosten und Steuern sowie das Bekenntnis zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft.

 

„Dazu gehört der vermehrte Einsatz von Sekundärrohstoffen und die Stärkung eines freien, mittelstandsgeprägten Recyclingmarktes ohne kommunale Eingriffe“, wie Eric Rehbock (re.), Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bei der Unterzeichnung des 10-Punkte-Plans in Berlin deutlich machte.

 

Die Mittelstandsverbände setzten sich außerdem dafür ein, den staatlichen Anteil am Strompreis unter 50 Prozent zu senken. „Jegliche Substanzbesteuerung lehnen wir ab, weil dies Investitionen verhindert und Arbeitsplätze gefährdet“, betonte Mario Ohoven (li.), Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW).

 

Die Verbände schlagen in ihrer gemeinsamen Erklärung u.a. eine steuerliche Freistellung re-investierter Gewinne zur Eigenkapitalbildung vor. Zudem seien Steuervereinfachungen dringend geboten. Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, brauche der deutsche Mittelstand leistungsfähige Transport- und Verkehrssysteme sowie eine flächendeckende IT-Infrastruktur. Die Stromversorgung müsse in Zukunft so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig sein. Der Staat solle Forschung durch steuerliche Förderung unterstützen.

 

Zur Bekämpfung der Bürokratie sprechen sich die Verbände für eine Deregulierungsoffensive der Bundesregierung mit einer jährlichen Bürokratiebilanz aus. Die Flexibilisierung des deutschen Arbeitsmarktes sei konsequent fortzusetzen, gerade bei Arbeitszeitmodellen. Auf europäischer Ebene bedürfe es einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor und transparenter Rating-Prozesse, heißt es in dem 10-Punkte-Plan. Die Schuldenlast einzelner EU-Mitglieder müsse zur Not durch Umschuldung reduziert werden.

Hier zum Download: 10-Punkte-Plan für den Mittelstand

Quelle: http://www.bvse.de

Akuter Handlungsbedarf gegen illegale Abfallverbringung

 

 

Eric Rehbock

Eric Rehbock

„Wir sehen akuten Handlungsbedarf, innerhalb der Europäischen Union gegen die illegale Abfallverbringung, insbesondere bei Elektroaltgeräten und Altfahrzeugen, vorzugehen. Es geht darum, massive Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen und seriös arbeitende Unternehmen zu schützen“, erläutert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, der ausdrücklich begrüßt, dass die EU-Kommission sich dem Problem der illegalen Verbringung von Abfällen stellt und durch eine Änderung der Abfallverbringungsverordnung einen nachhaltigeren Vollzug der Vorschriften des Verbringungsrechts gewährleisten will.

 

Anstatt die Altgeräte und -fahrzeuge hierzulande einem effizienten und fachgerechten Recycling zuzuführen und auf diese Weise Sekundärrohstoffe für die deutsche Industrie zu gewinnen, werden die Geräte und Fahrzeuge durch am hiesigen Recycling vorbei agierende Händler illegal verbracht. Im Falle der Elektro(nik)-Altgeräte sind dies ca. 150.000 Tonnen/Jahr. Die illegalen Exporte wert- und schadstoffhaltiger Altgeräte führen aber nicht nur zum Verlust hiesiger Ressourcen, sie bergen darüber hinaus in vielen Empfängerstaaten erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt. Risiken, die insbesondere dann entstehen, wenn dortige Verwertungsstandards in keiner Weise mit aktuellen Verfahren vergleichbar sind.

 

Eva Bicker, bvse-Justiziarin: „Striktere und vor allem systematischere Kontrollen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, wie sie die EU-Kommission nunmehr vorsieht, sind hier ein zielführendes Mittel, um diesen Missstand zu beseitigen. Allerdings dürfen schärfere Kontrollen bei Abfallverbringungen unseres Erachtens nicht dazu führen, dass die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen der Recyclingwirtschaft, die Abfälle transportieren und handeln, generell ausgeweitet werden. Es handelt sich bei vielen handelsüblichen Recyclingstoffen um nicht gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Altpapier, Schrotte und Altkunststoff. Für die Verbringung dieser Stoffe, die regelmäßig als Abfälle verbracht werden, gelten bereits mit Art. 18 VVA umfassende und in der Praxis ausreichend beachtete Vorschriften und Möglichkeiten der Kontrolle (Dokument nach Anhang VII der VVA).

 

Kontrolle soweit wie nötig – Freiraum für den legalen Handel von Abfällen soweit wie möglich

 

Den grundsätzlichen Ansatz der EU-Kommission, mittels jährlich überprüfter und aktualisierter Kontrollpläne die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften der Abfallverbringung einer systematischeren Kontrolle in allen EU-Mitgliedsstaaten zuzuführen, erachtet der bvse für „richtig und zielführend“. An dem Gebot des freien Warenverkehrs, wie es in Art. 34 ff. AEUV verbürgt ist, müsse allerdings auch vor dem Hintergrund der geltenden Bestimmungen der Abfallverbringungsverordnung grundsätzlich festgehalten werden.

 

Dementsprechend sollten sich die Kontrollen vornehmlich auf den eigentlichen Transportvorgang der Abfälle und die anschließende Verwertung im jeweiligen Bestimmungsland beschränken. Hier bereits ohne einen konkreten Verdacht auch eine Kontrolle von Abfalleinrichtungen, wie Sammel-, Lager und Sortiereinrichtungen durchzuführen, entspräche nach Auffassung des bvse nicht der eigentlichen Zielrichtung der Abfallverbringungsverordnung.

 

Vollzug anhand der bereits vorhandenen Vorschriften – keine unnötige Bürokratie schaffen

 

Im Zusammenhang mit der Novellierung der Vorschriften der Abfallverbringungsverordnung sollte, so der bvse in seiner Stellungnahme, insbesondere darauf geachtet werden, dass die bereits vorhandenen Vorschriften bezüglich der Abfallverbringung, wie sie beispielsweise in der WEEE-Richtlinie vorhanden sind, Berücksichtigung finden.

 

Wettbewerbsgleichheit in allen Mitgliedstaaten

 

Dem dringenden Bedürfnis zur schärferen Kontrolle von Verbringungen am Punkt der Ausfuhr (z.B. Häfen) insbesondere gefährlicher Abfälle wie Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge müsse in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen entsprochen werden. Es könne nicht sein, dass Deutschland – wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war – entsprechenden europäischen Vorgaben zum Vollzug nachkommt, während andere EU-Mitgliedstaaten lediglich pro forma europäisches Recht umsetzen, aber tatsächlich nicht vollziehen.

 

Um dies zu verhindern, sollten nicht nur die Kontrollpläne als solche, wie es der vorgeschlagene Art. 50 Abs. 2a vorsieht, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, sondern auch eine Statistik über die tatsächlich durchgeführten Kontrollen unter dem Aspekt illegaler Verbringungen von Abfällen von den EU-Mitgliedstaaten eingefordert werden.

 

„Es muss darum gehen, die erfahrungsgemäß problematischen gefährlichen Abfallströme unter die Lupe zu nehmen, die – viel zu oft fälschlich als Gebrauchtwaren deklariert – illegal in Drittländer exportiert werden“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock abschließend.

 

Quelle: http://www.bvse.de

71,7 Prozent des Altpapiers 2012 in Europa recycelt

Das European Recovered Paper Council (ERPC) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass im Jahr 2012 in Europa 71,7 Prozent des Altpapiers recycelt wurden. In seinem jährlichen Monitoring Report zeigt das ERPC, dass der Papierkonsum in Europa zwar um 13 Prozent auf den Stand von 1998 gefallen ist, die recycelte Menge jedoch 1,5-mal höher ist als 1998.

 

Laut des Berichts ist Europa beim Papierrecycling führend in der Welt. In Europa würden Papierfasern durchschnittlich 3,5-mal innerhalb eines Jahres recycelt; weltweit jedoch nur 2,4-mal. Der Anteil europäischer Länder mit einer Recyclingquote unter 60% habe abgenommen, während 13 Länder die Quote von 70 Prozent übertreffen. Um das Papierrecycling insbesondere in Zentraleuropa auszubauen, beteiligten sich verschiedene ERPC-Mitglieder an EU-Förderprojekten zum Ausbau der Sammelstruktur in dieser Region.

 

ERPC-Sektretär Jori Ringman-Beck zum Bericht: „Die Papierwertschöpfungskette in Europa unternimmt jedes Jahr große Anstrengungen, um das Papierrecycling für Bürger und Konsumenten in Büros und zu Hause zu vereinfachen. Die Zahlen im Bericht belegen, dass das Papierrecycling wirklich eine Industrie „made in Europe“ ist. Dies muss in Einklang mit der EU-Politik auch weiterhin sichergestellt werden.“

 

Darüber hinaus wird das ERPC innovative technologische Entwicklungen und Informationskampagnen zum Papierrecycling im Rahmen des European Paper Recycling Awards auszeichnen. Die Veranstaltung findet am 2. Oktober im EU-Parlament statt.

 

Quelle: http://www.bvse.de

Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

OVG Münster hebt Untersagungen gegen gewerbliche Altpapiersammlungen auf

 

Mit Urteilen vom gestrigen Tag hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts in drei Berufungsverfahren Untersagungsverfügungen des Rhein-Kreises Neuss gegen gewerbliche Unternehmen, die in den kreisangehörigen Kommunen Jüchen, Kaarst und Neuss flächendeckend Altpapier mittels entsprechender Tonnen einsammeln, aufgehoben und damit die Sammlungen im Ergebnis zugelassen.

 

Die Unternehmen waren vormals im Auftrag der drei Kommunen tätig. Im Zuge der stark gestiegenen Altpapierpreise ab dem Jahr 2008 lösten die Kommunen die bestehenden Auftragsverhältnisse mit den Unternehmen auf bzw. stellten diese ruhend. Die Unternehmen führten die Sammlungen eigenständig und eigenverantwortlich weiter, waren also nicht mehr für die Kommunen tätig, was für letztere Kostenvorteile hat(te). Der Kreis, der für die Verwertung des Altpapiers zuständig ist, soweit es von den Kommunen eingesammelt und ihm überlassen wird, untersagte daraufhin die Sammlungen im Juli 2010 auf der Grundlage des damals geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Dagegen klagten die Unternehmen zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

 

Auf die Berufungen der Unternehmen hat das Oberverwaltungsgericht die Urteile des Verwaltungsgerichts geändert und entschieden, dass die Sammlungen auf der Grundlage des jetzt geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes zulässig sind. Zur Begründung hat es ausgeführt: Das Gesetz erlaube die Untersagung von gewerblichen Sammlungen, wenn überwiegende öffentliche Interessen den Sammlungen entgegenstünden. Solche überwiegenden öffentlichen Interessen seien hier nicht feststellbar. Weder die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger noch die des Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen sei gefährdet.

 

Die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sei nicht wesentlich beeinträchtigt. Da die Kommunen das Einsammeln von Altpapier eingestellt hätten, werde ihnen durch die Sammlungen der Unternehmen kein Altpapier entzogen. Relevante Auswirkungen auf die Abfallgebühren hätten die Sammlungen nicht. Die Sammlungen erschwerten auch nicht die Vergabe von Ent¬sorgungsleistungen im Wettbewerb oder unterliefen diese.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

 

Quelle: http://www.bvse.de

Bundesregierung beschließt Abfallvermeidungsprogramm

Gut 330 Millionen Tonnen Abfälle fallen jedes Jahr in Deutschland an. Um diese Mengen zu reduzieren, hat die Bundesregierung ein Abfallvermeidungsprogramm beschlossen. Die Länder sind daran beteiligt.

Abfall zu vermeiden, ist Teil des notwendigen Umstiegs auf einen nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. In Deutschland besteht bereits ein hohes Umweltbewusstsein. Dennoch gilt es neue Handlungsfelder auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene zu erschließen. Im vorliegenden Programm werden Abfallvermeidungsziele formuliert, Indikatoren zur Messung der erzielten Fortschritte vorgegeben und konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung analysiert und bewertet.

Mit dem Abfallvermeidungsprogramm erfüllt die Bundesregierung eine Vorgabe der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nach der alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bis 12. Dezember 2013 nationale Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen.

Im Abfallvermeidungsprogramm analysiert und bewertet die Bundesregierung einzelne Maßnahmen und Instrumente der öffentlichen Hand unter ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten.

Die Empfehlungen beschreiben dabei einen großen Bogen. Sie beginnen bei der Produktgestaltung, gehen über Maßnahmen für Unternehmen und Verbraucher bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung.

34 konkrete Maßnahmen wurden analysiert und bewertet. Zu den Maßnahmen, die als Empfehlung eingestuft wurden, gehören der Einsatz von Produktkennzeichen für ressourcensparende und somit „abfallvermeidende“ Produkte oder Aktionen, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden.

Maßnahmen des Staates zur Abfallvermeidung richten sich insbesondere auf die Sensibilisierung der Bevölkerung, die Forschung und die Forschungsförderung, auf den rechtlichen Rahmen und den Vollzug. Der Staat kann Abfälle nur dort selbst unmittelbar vermeiden, wo er selbst als privatwirtschaftlich handelnder Akteur auftritt.

Quelle: bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Kunststoffrecycling stagniert seit Jahren

Eric Rehbock: Hebel umlegen und Vorwärtsgang einlegen!

Die DSD GmbH erhöht die Preise um bis zu acht Prozent. Der VKU fordert die Abschaffung der Dualen Systeme und die Entsorgerverbände bvse und BDE kritisieren, dass die Dualen Systeme das Eigentum an Verpackungswertstoffen aus den privaten Haushalten beanspruchen. Was ist da los in der Branche? Ein Interview mit Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Herr Rehbock, will der bvse die Abschaffung der Dualen Systeme?

Kunststoffrecycling-interviewEric Rehbock: Wir wollen, dass die Dualen Systeme und ihre Auftraggeber ihrer Verantwortung gerecht werden und mehr für das Recycling tun. Die Dualen Systeme müssen erkennen, dass sie nur mit der Recyclingbranche und nicht gegen sie eine Zukunft haben.

Aber die vorgeschriebenen Verwertungsquoten werden doch erfüllt?

Eric Rehbock: Das bestreitet ja niemand. Aber diese Quoten sind antiquiert. Sie beziehen sich auf die lizenzierten Verpackungen und diese Lizenzmengen gehen seit Jahren zurück.

Was passiert, wenn die Quoten erfüllt sind?

Eric Rehbock: Dann wird von den Dualen Systemen betriebswirtschaftlich optimiert. Dann geht es nicht mehr um Recycling, sondern darum, so billig wie möglich zu entsorgen. So gehen zu viele Wertstoffe nicht in Recyclingprozesse sondern in Müllverbrennungsanlagen.

Mit welchem Ergebnis?

Eric Rehbock: Fakt ist, dass das Kunststoffrecycling mehr oder weniger stagniert, während die Verbrennung stark zunimmt. Wir haben in den letzten Jahren keine entscheidenden Fortschritte gemacht. Wenn das so weiter geht, ist nicht nur unsere weltweite Vorreiterrolle gefährdet, sondern kommt die mittelständisch strukturierte Recyclingbranche in existenzielle Schwierigkeiten.

Kann man denn das den Dualen Systemen vorwerfen?

Eric Rehbock: Die Dualen Systeme werben doch dauernd mit dem Recycling. Sie werfen den Kommunen vor, dass es ihnen nur darum ginge, ihre Müllverbrennungsanlagen zu füllen. Das mag schon stimmen. Sicher ist aber, dass auch die Dualen Systeme und ihre Auftraggeber viel mehr Recycling ermöglichen könnten. Das betrifft die Menge, aber auch die Qualität. So verhindern sie beispielsweise, dass zwischen Sortieranlagen und Kunststoffverwertern Qualitätskriterien vereinbart werden können. Stattdessen werden die Sortieranlagen verpflichtet, standardisierte Sortierqualitäten zu erzeugen, die oft an den Erfordernissen der Recycler vorbeigehen.

Aber noch einmal, die Verwertungsquoten werden erfüllt?

Eric Rehbock: Die Verwertungsquoten sind nur Mindestquoten, die seit Jahrzehnten unverändert in der Verpackungsverordnung stehen. Wir haben doch heute ganz andere Möglichkeiten und Fähigkeiten als damals. Wir haben auch neue gesetzliche Regeln. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine ganz klare Abfallhierarchie festlegt. Da steht Recycling vor Verbrennung. Diese klare Verpflichtung zu mehr Recycling wird aber nur sehr ungenügend gelebt und die Politik scheint das nicht zu stören.

Was ist jetzt zu tun?

Eric Rehbock: Wir müssen endlich den Hebel umlegen: Das Recycling in Quantität und Qualität wieder stärken und deutlich ausbauen. Es wäre gut, wenn wir mit den Dualen Systemen gemeinsam dieses Ziel erreichen können. Wenn nicht, muss man über Alternativen nachdenken.

Quelle: bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

 

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