Die praktischen Folgen aus der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Neufassung der Gewerbeabfallverordnung sollten frühzeitig kommuniziert werden. Darauf weist der bvse noch einmal in einem Rundschreiben hin. So wird der Aufwand und damit die Kosten für Abfallerzeuger- und -besitzer steigen: Wegen zusätzlicher Bürokratie und weil verschärfte Technik- und Recyclingzielvorgaben durch die Entsorgungsunternehmen umzusetzen sind.