Entsorgung – Recycling – Containerdienst

Seit 19.10. gilt neuer Bußgeldkatalog!

Seit letzten Donnerstag (19.10.2017) gelten höhere Strafen für Handy, Tablet und Co. am Steuer, sowie für die Behinderung von Rettungswagen.

Verstöße gegen das sogenannte Handyverbot werden mit 55 bis 200 Euro bestraft, außerdem kann der Führerschein bis zu einen Monat entzogen werden. Wer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen keine Rettungsgasse bildet, muss mit 200 bis 320 Euro Bußgeld rechnen und kann ebenfalls mit bis zu einem Monat Fahrverbot belegt werden. Den Weg ansonsten nicht für Polizei und Rettungsdienst freizumachen, wird ähnlich bestraft, wie die Grafik von Statista zeigt. Ebenfalls verboten ist seit der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung das Fahren mit verhülltem Gesicht.

Infografik: Der neue Bußgeldkatalog | Statista