Das Dieselfahrverbot soll nach dem Willen der Bundesregierung durch eine automatisierte Überwachung kontrolliert werden. Das trifft auf Widerspruch des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, den dieser in einer Stellungnahme dem Bundesverkehrsministerium deutlich machte.
Nach dem Gesetzesentwurf soll den zuständigen Behörden zur Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten (auch automatisiert) erheben, speichern und verwenden zu dürfen. Insbesondere soll nach § 63 c I Nr. 3 des Entwurfes die Möglichkeit geschaffen werden, ein Bild des Fahrers zu machen.
Nach Meinung des bvse sei die Durchsetzung und Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten auch auf andere Weise, beispielweise durch Kontrollen vor Ort, möglich. Denkbar ist aus Sicht des Verbandes auch, eine ausschließliche Halterhaftung für Verstöße gegen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote zu schaffen. So könnte zumindest auf das Bild des Fahrers verzichtet werden.
Der bvse stellt diese Regelung auch in Zusammenhang mit der im Mai in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung, die auch den Umgang mit Lichtbildern regelt.
„Die Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Regelung belastet insbesondere kleine und mittelständische Entsorgungsunternehmen enorm. Den Unternehmen strenge Regelungen des Datenschutzes aufzuerlegen und seitens des Staates zur vereinfachten Durchsetzung des Dieselfahrverbotes Lichtbilder aufnehmen zu dürfen, halten wir für zu weitgehend. Die Löschungsfrist für erhobene Daten von (höchstens) sechs Monaten halten wir für zu lang. Dafür sehen wir keine Notwendigkeit“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Auch politisch ist die geplante Regelung umstritten. So kritisierte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die Diesel-Krise aus Deutschland ein „Absurdistan“ mache und warnte vor einer „Totalüberwachung“.
Durch Fahrverbote würden moderne Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, „obwohl die Luft immer sauberer wird und die Messungen nicht einmal überall exakt erfolgen.“
Der FDP-Chef reagierte auf eine vom Kabinett auf den Weg gebrachte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Diese würde die Video-Erfassung von Pkw-Kennzeichen und Fahrern erlauben, um Fahrverbote umzusetzen. Bei einem „automatischen“ Abgleich der Daten mit dem Zentralen Fahrzeugregister sollen Fahrzeuge mit unerlaubten Schadstoffklassen identifiziert und Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagte der „NOZ“: „Selbstverständlich müssen Fahrverbote durchgesetzt und Verstöße sanktioniert werden. Eine anlasslose und dauerhafte technische Überwachung aller Pkw, wie sie CSU-Verkehrsminister Scheuer und die Bundesregierung nun planen, ist auch und gerade angesichts der Tatsache, dass es hier um die Aufdeckung von möglichen Ordnungswidrigkeits-Verstößen geht, jedoch absolut unverhältnismäßig.“ Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger „sollen hier erneut geschliffen werden“, so von Notz.
Rückendeckung für die Regierungspläne kam von den Kommunen. „Da Städte bereits vereinzelt Fahrverbote vorschreiben müssen stellt sich die Frage der Überwachung“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der „NOZ“. „Wenn der Gesetzgeber nunmehr ein automatisiertes Scannen von Nummernschildern ermöglicht, ist dies ein geeignetes Verfahren, um die Kontrollen schnell, effizient und unbürokratisch umzusetzen“, so Landsberg. Das Verfahren könne automatisiert ablaufen. „Dem Datenschutz wäre Rechnung getragen, wenn nur bei einem registrierten Verstoß der Halterhinweis erfolgt. Eine grundsätzliche Datenspeicherung würde nicht stattfinden.“
Mit Material von OTS