Entsorgung – Recycling – Containerdienst

Niedersachsen: Frist zur Umrüstung der Wiegeabläufe eingeräumt

Seit Anfang des Jahres dürfen gespeicherte Gewichtswerte für Kraftfahrzeuge zur Bestimmung von Nettowerten nur herangezogen werden, wenn sie unmittelbar vor oder nach der Wägung des beladenen Fahrzeuges festgestellt wurden. Neben dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht hat nun auch der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen den Betreibern von Fahrzeugwaagen eine Frist zur Umrüstung von Wägeabläufen bis zum 31.12.2016 eingeräumt.

Quelle: bvse