Bonn. Vielfach verhindern die Ausschreibungsbedingungen die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vor Kurzem dem Bundeskartellamt mit. In einem Schreiben erläuterte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock das Ergebnis verbandsinterner Diskussionen, die aufgrund der geplanten Sektoruntersuchung in der Abfallwirtschaft geführt wurden.
Natürlich habe die Teilnahme oder auch die Nicht-Teilnahme an Ausschreibungen vielfältige Gründe. Oftmals seien aber unfaire Bedingungen bei kommunalen Ausschreibungen, insbesondere im Bereich Altpapier, der ausschlaggebende Grund. Kritisiert wurden unter anderem zu kurze Ausschreibungszeiträume, die maximal drei Jahre betragen würde. Außerdem ließen sich die Kommunen einseitige Vertragsverlängerungen nach Abflauf der eigentlichen Vertragslaufzeit zu alten Konditionen zusichern, ohne dass externe Kostensteigerungen berücksichtigt werden könnten.
Auch sogenannte zweistufige Ausschreibungsverfahren würden durchgeführt. Hier würden die Unternehmen in der ersten Stufe aufgefordert ein Angebot abzugeben. Die fünf Bestbieter würden dann in der zweiten Stufe aufgefordert monatlich ihre Angebote abzugeben. Im Ergebnis erhalte nur das Unternehmen den Zuschlag, das sein Angebot aufstocke.
Auffällig sei, so kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer, dass diese Ausschreibungspraktiken eine extrem einseitige Risikoverteilung zu Lasten der Unternehmen zur Folge hätten, da diese Mengen in der Vermarktung bei der Papierindustrie nicht abzusichern sind. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben jedoch nicht die Möglichkeit, diese, oft unkalkulierbaren, Risiken einzugehen und verzichten deshalb auf eine Teilnahme“, berichtete Rehbock dem Bundeskartellamt. Große Konzerngesellschaften seien hier klar bevorteilt und könnten so auch bessere Margen erzielen.
Kritisiert wurde vom bvse auch, dass kommunale Ausschreibungen zudem auch oftmals neueste Fahrzeugtechnik, modernste Ident- und Verwiegungssysteme, häufige Abfuhrrhythmen verlangten und außerdem hohe Vertragsstrafen vorsehen. Die daraus resultierenden hohen Investbeträge, die rasch bei mehreren Millionen Euro liegen können, stellten, angesichts der kurzen Vertragslaufzeiten, ein ebenfalls nicht zu unterschätzendes Hemmnis bezüglich der Teilnahme mittelständischer Unternehmen an kommunalen Ausschreibungen dar.
Der bvse bat das Bundeskartellamt daher die geschilderte Problematik im Rahmen der Sektoruntersuchung aufzugreifen. Den Verband ärgert in diesem Zusammenhang nicht nur, dass kommunale Ausschreibungen mittelstandsfeindlich ausgestaltet und sich dadurch weniger Unternehmen an den Ausschreibungen beteiligen würden. Dass dies dann auch noch als Grund für Rekommunalisierungen angeführt würde, wie dies beispielsweise jüngst in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) geschehen ist, könne nicht nachvollzogen werden.
Quelle: bvse