Entsorgung – Recycling – Containerdienst

Berufskraftfahrer-Qualifikation: Kein böses Erwachen nach der Urlaubszeit

Der 9. September 2014 naht und jetzt steht auch noch die Urlaubszeit vor der Tür. Bedenken Sie deshalb rechtzeitig, dass jeder, der im gewerblichen Güterverkehr mit LKW der Klassen C, CE, C1 oder C1E unterwegs ist, bis zu diesem Termin eine Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz absolvieren muss, wenn sein Führerschein vor dem 10. September 2009 erteilt wurde. Wer seine Fahrer ohne Weiterbildung auf die Straße schickt, riskiert Bußgelder von bis zu 20.000 Euro.

 

Quelle: bvse e.V.