Die Bundesregierung hat am 30. August 2013 die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen und sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren dem Bundesrat zur Zustimmung nach Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes übersandt.
Die Artikelverordnung enthält als Kernstück die neue Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV), die der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 2012 dient. Gleichzeitig sind dort auch einige redaktionelle Anpassungen verwandter abfallrechtlicher Vorschriften beschlossen worden.
Bei dieser Gelegenheit haben Behördenvertreter bestimmter Bundesländer über den Bundesrat erreicht, dass es nicht nur bei diesen redaktionellen Änderungen bleibt, sondern auch eine gravierende inhaltliche Verschärfung in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vorgenommen wird. Während bisher die Regelvermutung galt, dass Inhaber und weitere verantwortliche Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben nicht mehr als zuverlässig gelten, wenn sie mit einer Geldbuße von mehr als 5000 Euro belegt worden sind, soll dieser Schwellenwert nun bei 2500 Euro liegen. Dies erfolgt im Prinzip ohne inhaltliche Begründung allein mit der Anmerkung, „Der in der Verordnung vorgesehene Betrag von 5000 Euro wird nach den Erfahrungen in der Vollzugspraxis kaum einmal erreicht.“
Soll hier aus der Tatsache, dass es bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben nur wenige bzw. minderschwere Rechtsverstöße gegeben hat, der Schluss gezogen werden, die Beurteilungskriterien der Behörden müssten verschärft werden, um einen gefühlten Makel zu bestätigen? Die Branche ist geschockt, insbesondere auch über das Prozedere. Denn der Beschluss zu einer Herabsetzung der Bußgeldgrenze zur Zuverlässigkeit erfolgte ohne die erforderliche vorherige breite fachliche Diskussion mit der Branche bzw. den Zertifizierern. Es steht zu befürchten, dass durch die Entscheidung der Behördenvertreter ein etabliertes und hoch wirksames Zertifizierungssystem wie der Entsorgungsfachbetrieb im Endeffekt eher geschwächt als gestärkt wird.
Die EVGE apelliert aus dieser Erfahrung heraus an die Behörden und Ministerien, zumindest zur in Kürze anstehenden Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Chance zur frühzeitigen Diskussion inhaltlicher Punkte mit den deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE zu nutzen und erklärt ausdrücklich hierzu ihre Gesprächsbereitschaft.“
Die EVGE ist die Dachvereinigung der führenden Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben in Europa.