Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (18/8183) vorgelegt. Begründet wird die Novellierung mit vermehrten Berichten über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung. Zudem würden Schwierigkeiten bestehen in der Überwachung der Ausbildungsstätten, hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten und der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse. Hier sollen die Gesetzesänderungen Abhilfe schaffen. So werden verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Konkretisiert werden die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen. Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.
Quelle: bvse