Die Mindereinnahmen für die Lkw-Maut durch das aktuelle Wegekostengutachten sollen soweit wie möglich durch eine Ausweitung und Vertiefung der Lkw-Maut abgefangen werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1126).
Hierzu gehöre die Anlastung der externen Kosten des Lkw-Verkehrs, die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, die Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes auf weitere 1.000 Kilometer vier- und mehrstreifige Bundesstraßen sowie die Anlastung eines höheren Mautsatzes auf Bundesstraßen im Vergleich zu Bundesautobahnen entsprechend den im Wegekostengutachten ausgewiesenen Wegekosten.
Die Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut sollen zusätzlich für die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen, heißt es weiter.
Quelle und weitere Informationen: Deutscher Bundestag