Entsorgung – Recycling – Containerdienst

Trotz Corona: Entsorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten

Die Diskussion um die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit geht weiter. In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesumweltministerium haben erst kürzlich vier private Verbände der Recycling- und Entsorgungswirtschaft auf die Systemrelevanz der Branche hingewiesen.

flasbarth portraet hochStaatssekretär Jochen Flasbarth © Bundesregierung | Sandra SteinsIn seiner Antwort versichert Staatssekretär Jochen Flasbarth ausdrücklich, dass für das BMU auch während der Corona-Krise die Getrenntsammlung eine essenzielle Voraussetzung für eine gut und einwandfrei funktionierende Kreislaufwirtschaft darstellt. Lediglich für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, sei die Getrenntsammlung auszusetzen.

Ähnlich äußerte sich zuvor auch Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in einer Pressemitteilung. Eine geordnete Abfallentsorgung sei jetzt mehr denn je unverzichtbar. Nach seiner Ansicht seien gerade auch Großstädte gefordert, diesen Auftrag in Krisenzeiten zuverlässig und umfassend zu erfüllen. Deshalb appellierte Glauber beispielsweise an die Stadt München, die Wertstoffhöfe wieder zu öffnen. Er verwies darauf, dass sein Ministerium bereits die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger darauf hingewiesen habe, die gewohnten Entsorgungswege für Wertstoffe offen zu halten.

Für das Bundesumweltministerium ist denn auch klar, dass die gesamte Abfallentsorgung als kritische Infrastruktur zu behandeln ist. Staatssekretär Flasbarth betonte in seinem Antwortschreiben gegenüber den Recycling- und Entsorgungsverbänden, dass sein Ministerium dies bereits am 18. März in einem Schreiben an die zuständigen Landesbehörden deutlich gemacht habe. Diese eindeutige Aussage findet die ausdrückliche Zustimmung von bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Leider haben sich jedoch nicht alle Bundesländer dieser Positionierung angeschlossen. Das führt zu Rechtsunsicherheiten“, bedauerte Rehbock. Das BMU zeigte sich jedoch in dem Schreiben zuversichtlich, „dass es möglich ist, ggf. auftretende Probleme durch einen „Vollzug mit Augenmaß“ durch die Länder zu bewältigen.“

Sehr erfreut zeigte sich der bvse über die eindeutige Haltung des Bundesumweltministeriums zur Abfallverbringung innerhalb der Europäischen Union. Flasbarth erklärte, dass der freie Verkehr von Abfällen in der EU nach den Maßgaben des geltenden Rechts sichergestellt werden sollte. Hierzu ist das BMU auf Fachebene und in Zusammenarbeit mit dem UBA in Kontakt mit der Europäischen Kommission sowie den Ländern und zuständigen Behörden in Deutschland.

In dem Verbändeschreiben wurde gegenüber dem Bundesumweltministerium auch die Herstellung der Liquidität mittelständischer Unternehmen angesprochen. Das BMU verwies in seiner Antwort darauf, dass das Bundeskabinett am 6. April beschlossen habe, die Risikoübernahme der bundeseigenen KfW-Bank auf 100 Prozent zu erhöhen, so dass die Kreditrisikoprüfung der Hausbanken entfallen könne. Das begrüßte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock zwar als „richtigen Schritt“, kritisierte jedoch, dass sich die Kreditkonditionen, drei Prozent Verzinsung über eine Laufzeit von 10 Jahren, als eine „Förderfalle“ entpuppen könnte. Der bvse fordert die Bundesregierung daher auf, dem Beispiel der Europäischen Kommission zu folgen, die ausdrücklich zulässt, dass die Mitgliedsstaaten zinslose Darlehen vergeben können.
Quelle: bvs.de